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   VG Sigmaringen, 21.12.2020 - 7 K 3840/20   

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VG Sigmaringen, 21.12.2020 - 7 K 3840/20 (https://dejure.org/2020,45076)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 21.12.2020 - 7 K 3840/20 (https://dejure.org/2020,45076)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 21. Dezember 2020 - 7 K 3840/20 (https://dejure.org/2020,45076)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 3 Abs 1 GG, Art 28 Abs 2 S 1 GG
    Gemeinderatsbeschluss über Bauplatzvergabe nach Richtlinien; Anforderungen der Gebote der Transparenz und der Sachgerechtigkeit an Vergabebedingungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • VG Sigmaringen (Pressemitteilung)

    Öpfingen: Bauplatzvergaberichtlinie ist rechtswidrig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fehlende Transparenz einer unbestimmten Bauvergaberichtlinie

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (35)

  • OVG Niedersachsen, 17.11.2009 - 7 ME 116/09

    Konkurrentenverdrängungsklage um Marktzulassung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 21.12.2020 - 7 K 3840/20
    Dies setzt bei staatlichen Auswahlentscheidungen regelmäßig voraus, dass dem Bewerber das Verfahren und die Kriterien zuvor in einer Weise zugänglich gemacht werden müssen, sodass er zumutbare Kenntnis hiervon erlangen kann, um seine Chancen für eine Bewerbung abschätzen zu können (siehe nur BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, BVerwGE 147, 20-37, Rn. 32; OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. November 2009 - 7 ME 116/09 -, juris, Rn. 7; vgl. auch Pielow, in: BeckOK GewO, 52. Ed. 01.03.2020, § 70 Rn. 47).

    (1) Das bei Vergabeentscheidungen zu beachtende Transparenzgebot verlangt in inhaltlicher Hinsicht, dass die aufgestellten Vergabekriterien so klar, eindeutig und unmissverständlich formuliert sind, dass jeder verständige und durchschnittliche Bewerber sie gleichermaßen verstehen und seine Chancen hierauf abschätzen kann (vgl. zum Vergaberecht etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. November 2017 - VII-Verg 16/17 -, juris, Rn. 24; zu Marktzulassungsentscheidungen siehe etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. November 2009 - 7 ME 116/09 -, juris, Rn. 7; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 26. November 2013 - 3 B 494/13 -, juris, Rn. 9).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.2009 - 6 S 99/09

    Ausschlussentscheidung einer Gemeinde bei der Vergabe eines Stellplatzes für ein

    Auszug aus VG Sigmaringen, 21.12.2020 - 7 K 3840/20
    Zu den erwähnten Grundsätzen der Verwaltung gehört insbesondere die Entscheidung über allgemeine Vergaberichtlinien mit rechtlich und wirtschaftlich erheblicher Bedeutung (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 01. Oktober 2009 - 6 S 99/09 -, juris, Rn. 20; Urteil vom 16. April 2010 - 9 S 1500/09 -, juris, Rn. 25).

    Nach allgemeinen Grundsätzen der Verwaltungsprivatisierung bleibt es einem Hoheitsträger unbenommen, eine Privatperson als Verwaltungshelfer mit lediglich unterstützenden und vorbereitenden Tätigkeiten zu betrauen (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 01. Oktober 2009 - 6 S 99/09 -, juris, Rn. 29).

  • VG Sigmaringen, 10.03.2020 - 3 K 3574/19

    Gemeinderatsbeschluss über Bauplatzvergabe nach Richtlinien; Verstoß gegen den

    Auszug aus VG Sigmaringen, 21.12.2020 - 7 K 3840/20
    Als eröffnet wurde der Verwaltungsrechtsweg ferner in einem Fall angesehen, in dem die Gemeinde für die Vergabe eines Baugrundstücks der Form nach ein Verwaltungsverfahren im Sinne von § 1 Abs. 1, § 9 LVwVfG gewählt hatte, das nur einem Träger öffentlicher Gewalt zusteht (VG Sigmaringen, Urteil vom 10. März 2020 - 3 K 3574/19 -, juris, Rn. 31 m. w. N.).

    Eine solche Selbstbindung der Verwaltung setzt indes voraus, dass die Richtlinie ihrerseits mit dem höherrangigen Recht, insbesondere mit dem Verfassungs- und dem Unionsrecht vereinbar ist (zum Ganzen: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09. Juli 2010 - 2 A 10310/10 -, juris, Rn. 33; VG Sigmaringen, Urteil vom 10. März 2020 - 3 K 3574/19 -, juris, Rn. 58).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 21.12.2020 - 7 K 3840/20
    Dies setzt bei staatlichen Auswahlentscheidungen regelmäßig voraus, dass dem Bewerber das Verfahren und die Kriterien zuvor in einer Weise zugänglich gemacht werden müssen, sodass er zumutbare Kenntnis hiervon erlangen kann, um seine Chancen für eine Bewerbung abschätzen zu können (siehe nur BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, BVerwGE 147, 20-37, Rn. 32; OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. November 2009 - 7 ME 116/09 -, juris, Rn. 7; vgl. auch Pielow, in: BeckOK GewO, 52. Ed. 01.03.2020, § 70 Rn. 47).
  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

    Auszug aus VG Sigmaringen, 21.12.2020 - 7 K 3840/20
    Bei Teilhabeansprüchen des Bürgers gegen den Staat muss einem Bewerber die realistische Chance eingeräumt werden, nach Maßgabe der spezifischen Kriterien und des vorgesehenen Verfahrens berücksichtigt zu werden (BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2006 - 1 BvR 1160/03 -, BVerfGE 116, 135-163, Rn. 65).
  • BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller

    Auszug aus VG Sigmaringen, 21.12.2020 - 7 K 3840/20
    Abweichungen von diesem Grundsatz sind möglich, wenn hierfür sachliche Gründe vorliegen, die in Bezug zum Differenzierungsziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind (siehe nur BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668/10 -, BVerfGE 137, 1-29, Rn. 47 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.2018 - 1 S 2146/17

    Anforderungen an die Form der öffentlichen Bekanntgabe nach GemO BW § 34 Abs 1 S

    Auszug aus VG Sigmaringen, 21.12.2020 - 7 K 3840/20
    Diese Pflicht hat den Zweck, die Bürgerschaft über anstehende öffentliche Sitzungen zu unterrichten, damit diese die Möglichkeit haben, an den Sitzungen teilzunehmen, die gewählten Vertreter zu kontrollieren und auf diese Weise eine Grundlage für eine Wahlentscheidung bei der nächsten Gemeinderatswahl zu treffen (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 1 S 2146/17 -, juris, Rn. 2 m. w. N.).
  • VG Sigmaringen, 17.06.2019 - 3 K 7459/18

    Bauplatzvergaberichtlinie; nichtöffentliche Sachdiskussion; Mitwirkung eines

    Auszug aus VG Sigmaringen, 21.12.2020 - 7 K 3840/20
    Für die Höhe des Streitwerts orientiert sich die Kammer an der bereits zu vergleichbaren Fällen ergangenen Rechtsprechung des Gerichts, welcher sich die Kammer auch für diesen Fall anschließt (VG Sigmaringen, Beschluss vom 17. Juni 2019 - 3 K 7459/18 -, juris, Rn. 28).
  • BVerwG, 27.04.1984 - 1 C 24.82

    Gewerberecht - Auswahlentscheidung - Platzvergabe - Unternehmen - Bekannt und

    Auszug aus VG Sigmaringen, 21.12.2020 - 7 K 3840/20
    Dass im Ergebnis nur Ortsansässige bei der Vergabe berücksichtigt werden, dürfte keine sachliche Rechtfertigung für die vorgesehene Ungleichbehandlung aller Bewerber darstellen (vgl. auch zum Kriterium "bekannt und bewährt" etwa bei Marktzulassungsentscheidungen, BVerwG, Urteil vom 27. April 1984 - 1 C 24.82 -, juris, Rn. 13; ähnlich auch bei Auswahlentscheidungen bei straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnissen, Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 17. März 2000 - 5 S 369/99 -, juris, Rn. 57), was sich auf den ersten Blick schon daraus ergibt, dass die in Streit stehende Regelung mit den Vorgaben des Leitlinienkompromisses nicht in Einklang steht.
  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 52.75

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Bekanntgabe ausländerrechtlicher

    Auszug aus VG Sigmaringen, 21.12.2020 - 7 K 3840/20
    Auch sonst gibt es keine zwingenden Rechtsvorschriften, die generell die Veröffentlichung von Verwaltungsvorschriften vorsehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 1980 - I C 52.75 -, BVerwGE 61, 15-24, Rn. 20; Urteil vom 18. Oktober 1984 - 7 C 10.81 -, Rn. 13, juris).
  • BVerwG, 15.11.2011 - 1 C 21.10

    Aufnahme aus dem Ausland; Aufnahmezusage; jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen

  • VGH Bayern, 12.08.2013 - 22 CE 13.970

    Behördliches Auswahlverfahren für Zulassung zum Volksfest Mai- und die Herbstdult

  • EuGH, 01.10.2009 - C-567/07

    EIN VERFAHREN DER VORHERIGEN GENEHMIGUNG FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE INVESTITIONEN

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2011 - 8 S 2567/10

    Auferlegung von Kosten eines Beigeladenen

  • OLG Düsseldorf, 22.11.2017 - Verg 16/17

    Anforderungen an die Transparenz der Vergabeunterlagen

  • OVG Niedersachsen, 27.07.2016 - 7 ME 81/16

    Auswahlentscheidung; Jugendzelt; Marktzulassung; Vergaberichtlinien;

  • VG München, 19.07.2016 - M 1 K 16.1554

    Vergabe von gemeindeeigenem Bauland - Einheimischenmodell

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2000 - 5 S 369/99

    Standplatzvergabe - Vergabekriterium "bekannt und bewährt"

  • BVerwG, 27.04.1984 - 1 C 26.82

    Auschließungsermessen - Veranstalter - Platzmangel - Bewerber - Ehegatten -

  • OVG Sachsen, 21.03.2014 - 5 C 27/12

    Straßenreinigungssatzung; Straßenreinigungspflicht; Anlieger; Straßen mit

  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.2004 - 5 S 382/03

    Hochregallager im Gewerbegebiet; Sonderinteresse eines Ratsmitglieds - Interessen

  • OVG Sachsen, 26.11.2013 - 3 B 494/13

    Weihnachtsmarkt, Ausübung des Ausschließungsermessen

  • VG Münster, 17.07.2017 - 9 L 1114/17
  • BVerwG, 18.10.1984 - 7 C 10.81

    Umfang der Verpflichtung der Deutschen Bundespost zur Veröffentlichung oder zur

  • VG Saarlouis, 19.09.2018 - 3 L 768/18

    Gemeindliche Vergabe von Grundstücken; sog. "Einheimischenmodell"; Rücknahme der

  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2015 - 10 S 2471/14

    Anspruch des Nachbarn auf Anordnung geeigneter Maßnahmen zur Begrenzung des von

  • BVerwG, 18.07.2002 - 3 C 54.01

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Klage auf Subventionsgewährung; verfassungswidrige

  • BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 44.87

    Asylverfahren - Rechtsschutzinteresse - Leistungsklage - Verpflichtungsklage -

  • BVerwG, 25.01.2012 - 9 A 6.10

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; Stichtag;

  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.1989 - 1 S 5/88

    Widerruf von Äußerungen im Gemeinderat/Abgrenzung Tatsachenbehauptung -

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.07.2010 - 2 A 10310/10

    Festhalten an Vergaberichtlinien für Baugrundstücke trotz geringer Nachfrage

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2010 - 9 S 1500/09

    Entscheidungserfordernis des Satzungsgebers bei grundsätzlich und generell

  • BVerwG, 06.12.1999 - 5 B 15.99
  • VGH Bayern, 20.12.1988 - 20 A 88.40073
  • VG Sigmaringen, 17.10.2022 - 7 K 98/21

    Vergabe gemeindlicher Baugrundstücke; Bauplatzvergaberichtlinie;

    Am 28.10.2020 stellten die Kläger beim Verwaltungsgericht Sigmaringen den Antrag (7 K 3840/20), der Beklagten im Wege der einstweiligen Anordnung zu untersagen, die Bauplätze für das Baugebiet "H..." zu vergeben und notarielle Kaufverträge abzuschließen, soweit dies auf einer Anwendung der "Bauplatzvergaberichtlinien" der Beklagten für das Baugebiet "H..." in der Fassung vom 01.07.2020 beruht.

    Mit Beschluss vom 21.12.2020 - 7 K 3840/20 - (im Folgenden als Beschluss im Eilverfahren bezeichnet) erließ die Kammer die beantragte einstweilige Anordnung.

    Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines neuen Vergabeverfahrens für das Baugebiet H... unter Einbeziehung des Beschlusses des Verwaltungsgerichtes vom 21.12.2020 (7 K 3840/20) zur Vorlage an den Gemeinderat, zur weiteren Beratung und erneuten Beschlussfassung.

    Zur Begründung der Klage verweist der Prozessbevollmächtigte der Kläger zunächst auf seinen Schriftsatz vom 14.12.2020 im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes 7 K 3840/20 und auf den Beschluss der Kammer vom 21.12.2020.

    21.12.2020 - 7 K 3840/20 - juris, Rn. 8 wie folgt wiedergegeben:.

    Der Kammer haben 3 Ordner mit Akten zum Vergabeverfahren vorgelegen, die im Verfahren 7 K 3840/20 übersandt und in das vorliegende Klageverfahren übernommen wurden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird darauf, sowie die Gerichtsakte aus dem Verfahren 7 K 3840/20 und die Gerichtsakte aus dem vorliegenden Klageverfahren verwiesen.

    Diese haben nach ihren Angaben zu der Bauplatzvergaberichtlinie in dieser (vgl. die Präambel) auch ihren Niederschlag gefunden: Es geht der Beklagten um den Erhalt einer gewachsenen Bevölkerungsstruktur und der Versorgung des in der Bauplatzvergaberichtlinie durch die Vergabekriterien definierten Personenkreises mit Grundstücken zur Wohnbebauung (vgl. zur Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Verwaltungsgerichten: Verwaltungsgericht Sigmaringen, Urteil vom 10.03.2020 - 3 K 3574/19 - juris Rn. 28 ff., und Beschluss der Kammer vom 21.12.2020 - 7 K 3840/20 - juris Rn. 20 bis 22).

    Zwar hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 02.02.2020 die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines neuen Vergabeverfahrens für das Baugebiet H... unter Einbeziehung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 21.12.2021 (7 K 3840/20) beauftragt.

    21.12.2020 - 7 K 3840/20 - juris; VG Weimar, Beschl. v. 30.07.2018 - 8 E 841/16 We ["allgemeiner Grundsatz des öffentlichen Vergabewesens"]; zu strukturierten Bieterverfahren zur Veräußerung von Vermögensgegenständen durch die öffentliche Hand Brbg.

    Daneben hält die Kammer an ihren Ausführungen zum Transparenzgebot in ihrem Beschluss vom 21.12.2020 - 7 K 3840/20 - juris Rn. 66) fest:.

    Die Kammer hat zur Frage der formellen Rechtmäßigkeit der Bauplatzvergaberichtlinie im Beschluss vom 21.12.2020 - 7 K 3840/20 -, juris, Rn.

  • VG Sigmaringen, 03.03.2022 - 14 K 4018/21

    Ulm-Jungingen: Bauplatzvergaberichtlinie ist voraussichtlich rechtswidrig

    Im vorliegenden Fall ist die Frage der (Nicht-)Berücksichtigung im Rahmen der gemeindlichen Vergabe, also das "Ob" des Grundstückskaufs streitgegenständlich, und gerade noch nicht die Frage der Ausgestaltung und Abwicklung des Grundstückskaufs (hierzu ausführlich VG Sigmaringen, Beschluss vom 21. Dezember 2020 - 7 K 3840/20 -, juris, Rn. 20ff und VG Sigmaringen, Urteil vom 10. März 2020 - 3 K 3574/19 -, juris, Rn. 28ff).

    Eine solche Selbstbindung der Verwaltung setzt indes voraus, dass die Kriterien ihrerseits mit dem höherrangigen Recht, insbesondere mit dem Verfassungs- und dem Verwaltungsrecht vereinbar sind (vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09. Juli 2010 - 2 A 10310/10 -, juris, Rn. 33f; VG Sigmaringen, Urteil vom 10. März 2020 - 3 K 3574/19 -, juris, Rn. 58; VG Sigmaringen, Beschluss vom 21. Dezember 2020 - 7 K 3840/20 -, juris, Rn. 36).

    Der Prüfungsmaßstab des Gerichts hinsichtlich derartiger Verwaltungsvorschriften bzw. Richtlinien ist grundsätzlich darauf beschränkt, ob das dort festgelegte Verfahren und die vorgesehenen Kriterien ihrerseits mit dem Zweck der gesetzlichen Ermächtigung vereinbar sind und sachgerechte Differenzierungen vorsehen (vgl. VG Sigmaringen, Beschluss vom 21. Dezember 2020 - 7 K 3840/20 -, juris, Rn. 37 m.w.N.).

    In formeller Hinsicht ergibt sich eine - im Verhältnis zu den förmlichen Vorgaben der öffentlichen Bekanntmachung (vgl. § 1 DVO GemO) eingeschränkte - Pflicht zur (bloßen) Veröffentlichung von Vergabekriterien für Baugrundstücke aus dem verfahrensrechtlichen Gehalt des Gleichbehandlungsgrundsatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) sowie den korrespondierenden unionsrechtlichen Gleichheitsgeboten (vgl. VG Sigmaringen, Beschluss vom 21. Dezember 2020 - 7 K 3840/20 -, juris Rn. 49ff).

    (vgl. zum Ganzen VG Sigmaringen, Beschluss vom 21. Dezember 2020 - 7 K 3840/20 -, juris, Rn. 66 m.w.N.).

    Faktisch dürfte das darauf hinauslaufen, dass die Antragsgegnerin unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts ein neues Verfahrenskonzept in Form von überarbeiteten Vergabeleitlinien aufstellt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 7 ME 81/16 -, juris, Rn. 4; VG Sigmaringen, Beschluss vom 21. Dezember 2020 - 7 K 3840/20 -, juris, Rn. 85).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2022 - 1 S 1121/22

    Anforderungen bei gemeindlicher Bauplatzvergabe

    Ohne eine in diesem Sinne transparente, d.h. hinreichend bestimmte Ausgestaltung und Formulierung der Vergaberichtlinien ist es in der Regel nicht möglich, die gebotene Chancengleichheit zu gewährleisten und fehlt es daher an einer verfahrensmäßigen Grundlage, auf der eine gleichheitskonforme Auswahl getroffen werden kann (vgl. zu diesem sog. Transparenzgebot speziell in kommunalrechtlichen Bauplatzvergabeverfahren VG Sigmaringen, Beschl. v. 03.03.2022 - 14 K 4018/21 - juris, und v. 21.12.2020 - 7 K 3840/20 - juris; VG Weimar, Beschl. v. 30.07.2018 - 8 E 841/16 We ["allgemeiner Grundsatz des öffentlichen Vergabewesens"]; zu strukturierten Bieterverfahren zur Veräußerung von Vermögensgegenständen durch die öffentliche Hand Brbg.
  • VG Sigmaringen, 22.04.2022 - 4 K 4006/21

    Bauplatzvergabe; Vergabeverfahrensanspruch; Vergaberichtlinien und -kriterien

    Im vorliegenden Fall ist die Frage der (Nicht-)Berücksichtigung im Rahmen der gemeindlichen Vergabe, also das "Ob" des Grundstückskaufs streitgegenständlich, und gerade noch nicht die Frage der Ausgestaltung und Abwicklung des Grundstückskaufs, d.h. das "Wie" (hierzu ausführlich VG Sigmaringen, Beschluss vom 21.12.2020 - 7 K 3840/20 -, juris, Rn. 20 ff. und VG Sigmaringen, Urteil vom 10.03.2020 - 3 K 3574/19 -, juris, Rn. 28 ff).

    Die Kammer schließt sich auch zur Vermeidung der Erschwerung des Zugangs zu einem effektiven und bezahlbaren Rechtsschutz der bereits ergangenen Rechtsprechung des Gerichts in vergleichbaren Fällen an (vgl. VG Sigmaringen, Beschluss vom 21.12.2020 - 7 K 3840/20 -, juris Rn. 89; VG Sigmaringen, Beschluss vom 17.06.2019 - 3 K 7459/18 -, juris Rn. 28).

  • VG Ansbach, 07.09.2021 - AN 4 E 21.01228

    Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs für einen gegen den Verkauf eines

    Insbesondere ist nicht ersichtlich, dass bei der Vergabe ein bestimmter Personenkreis bevorzugt werden sollte (anders als in den von der Antragstellerseite angeführten Entscheidungen VG Sigmaringen, B.v. 21.12.2020 - 7 K 3840/20 - juris Rn. 21 und OVG Saarlouis, B.v. 24.04.2021 - 2 B 77/21 - juris Rn. 14).
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